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Lasersicherheit Lasergeräte werden aufgrund ihrer möglichen Gefährdung des Menschen (Anwender bzw. Patient) nach MedGV § 2 in unter- schiedliche Gruppen und Gefahrenklassen eingeteilt. Bei fehler- haften oder nachlässiger Verwendung der oben genannten Laser- geräte, die alle der Gruppe 1 und der höchsten Gefahrenklasse 4 angehören, kann es zu erheblichen Schäden des Menschen kom- men wie Erblindung oder Verbrennung (Vernarbung bzw. Ulzeration). Da je nach verwendetem Lasertyp die Eindringtiefe des wirksamen Laserstrahls mehrere Millimeter betragen kann, müssen die Indika- tionen der jeweiligen Lasergeräte beachtet und besondere Vorkehr- ungen zum Schutz von Augen und angrenzender Haut getroffen werden. Gerade dies ist ein wichtiger Grund für den Patienten, wem er sich anvertraut: |
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| Dr. Braun, der Chefarzt der Bodensee Laserklinik, ist einer
der Pio- niere der dermatologischen Lasertherapie in Deutschland und arbeitet sei 1993 mit Lasern. Er ist eines der ersten Mitglieder der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft DDL. Seit Jahren berichtet er über seine Arbeit auf wissenschaftlichen Kongressen und veranstaltet solche auch selbst: Auf dem Dermatologie Symposium Bodensee in Überlingen werden die neuesten Ergebnisse und Fortschritte der Laser- behandlung wissenschaftlich erörtert. |